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LSG Baden-Württemberg (L 4 KR 1252/20 ER-B) | Datum: 13.05.2020
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 19. März 2020 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die [...]